Hydraulischer Abgleich
Manchmal genügen kleine Maßnahmen, um eine große Wirkung zu erzielen. Mit einem hydraulischen Abgleich optimieren Sie die Leistung Ihrer Heizung und sparen Energie. Heizkörper und Fußbodenheizung werden in allen Räumen warm und es gibt keine gluckernden Geräusche im System mehr. Der Abgleich sorgt dafür, dass die Heizwasserverteilung gleichmäßig erfolgt. Dazu stellen wir Heizkessel, Umwälzpumpe und
Thermostatventile so ein, dass die Komponenten optimal arbeiten und so wenig Energie wie möglich
verbrauchen.
Austausch von Hocheffizienzpumpen
Der Austausch von ungeregelten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen lässt Sie bares Geld sparen.
Bei einem Gebäude mit 130 m2 sind beispielsweise Kosteneinsparungen von bis zu 140 Euro möglich. Zudem sparen Sie ca. 300 kg CO2 ein.
Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf Einsparungsmöglichkeiten durch die Verwendung von Hocheffizienzpumpen in Ihrer Heizungsanlage.
Attraktive Fördermöglichkeiten
Sparen Sie bares Geld durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude-Heizungsoptimierung über das Bundesamt für Wirtschaft-und Ausfuhrkontrolle. Es werden der Austausch von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Weiterhin kann auch der Einbau von neuen Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gerne können Sie auch unseren Förderservice nutzen, bei dem wir die Antragstellung und die gesamte Abwicklung der Fördermaßnahme mit dem BAFA für Sie übernehmen.
Hydraulischer Abgleich verpflichtend?
Am 01. Oktober 2022 ist eine neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass der Hydraulische Abgleich bei Gaszentralheizungssystemen in
- Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche
- in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten
unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September 2023 durchzuführen ist. In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten muss er bis zum 15. September 2024 erfolgen. Gerne beraten wir Sie hierzu gesondert.