Gas- und Öl-Brennwert
Der Klassiker unter den Heizsystemen
Die Gasheizung ist die am weitesten verbreitete Heiztechnik in Deutschland. Moderne Gasbrennwertheizungen heizen energiesparend und nutzen zusätzlich die Wärme aus dem Abgas. Eine Kombination mit einer Solaranlage lässt die Technik noch umweltbewusster heizen. Moderne Gasbrennwertheizungen lassen sich zudem mit einer App bequem vom Smartphone aus steuern und einstellen.
Auch moderne Ölbrennwertheizungen heizen deutlich umweltbewusster als noch vor wenigen Jahren. Auch diese lassen sich mit erneuerbaren Energien kombinieren.
Der Einbau von Öl- und Gasbrennwertheizungen ist derzeit noch ohne Weiteres zulässig.



Ansprechpartner
Julian von der Halben
Tel: +49 (0) 2599 640
ju.vdh@rvdh-gmbh.de
Informationen zum Einbau einer neuen Heizung
Stand: September 2026
Die gesetzlichen Vorgaben zum Heizungstausch haben sich zum Sommer 2026 grundlegend geändert. Was viele noch als „65-Prozent-Regel“ aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kennen, wurde durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Das GModG ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, die zentralen Regelungen zum Heizungstausch gelten seit dem 29. Juli 2026. Am grundsätzlichen Ziel ändert sich dabei nichts: Die Wärmeversorgung in Gebäuden soll schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor gesenkt werden. Neu ist der Weg dorthin.
Wichtig für alle, die sich bislang an den Fristen der kommunalen Wärmeplanung orientiert haben: Diese Übergangsfristen sind entfallen. Die im Folgenden beschriebenen Anforderungen gelten unmittelbar beim Austausch einer Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude, unabhängig davon, ob für die jeweilige Gemeinde bereits ein Wärmeplan vorliegt.
Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Statt einer pauschalen Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, gilt nun ein technologieoffenes Options- und Quotenmodell. Beim Ersatz einer Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude kann grundsätzlich zwischen verschiedenen Lösungen gewählt werden, etwa einer elektrischen Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage, einer Biomasseheizung, einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, dem Anschluss an ein Wärmenetz oder auch weiterhin einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung. Für jede dieser Optionen gelten eigene, im Gesetz festgelegte Anforderungen, die im konkreten Fall geprüft werden sollten.
Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, mit steigenden Anforderungen
Wer sich für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil der bereitgestellten Wärme aus klimaneutralen beziehungsweise erneuerbaren Brennstoffen erzeugen, etwa aus Biomethan, Bioöl oder grünem Wasserstoff. Der Mindestanteil beginnt bei 10 Prozent ab Anfang 2029 und steigt in mehreren Stufen: 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Eine ergänzende Solarthermieanlage kann diese Anforderung anteilig mit erfüllen.
Wärmepumpen als unkomplizierte Lösung
Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ohne dass die genannten Brennstoffquoten zu beachten sind, und macht unabhängig von der künftigen Verfügbarkeit und Preisentwicklung alternativer Brennstoffe. Auch eine Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der die Wärmepumpe einen festgelegten Mindestanteil der Heizlast übernimmt, kann eine sinnvolle Option sein, etwa dort, wo eine reine Wärmepumpenlösung (noch) nicht infrage kommt.
Für Härtefälle bleiben Befreiungsmöglichkeiten bestehen: Die zuständigen Behörden können auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn die gesetzlichen Ziele auf anderem Weg erreicht werden oder die Anforderungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Ausblick
Zusätzlich ist eine gesonderte Grüngas- und Grünheizöl-Quote für Brennstofflieferanten in Vorbereitung, die bis 2045 zu vollständig klimaneutralen Brennstoffen führen soll. Das entsprechende Gesetz soll bis zum 1. Dezember 2026 von der Bundesregierung vorgelegt werden; Details stehen daher noch aus.
Hinweis: Die hier beschriebenen Regelungen betreffen den Austausch einer Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude. Für Neubauten gelten eigene, hiervon unabhängige Anforderungen.
Fazit
Auch nach der Gesetzesänderung gilt: Wer frühzeitig auf eine erneuerbare Wärmeversorgung setzt, macht sich unabhängiger von der künftigen Preis- und Verfügbarkeitsentwicklung fossiler und alternativer Brennstoffe. Gerne beraten wir Sie, welche Lösung für Ihr Gebäude und Ihre Anforderungen infrage kommt, und begleiten Sie durch alle Schritte des Heizungstauschs.
Nach DIN/TS 12831
Präzise Planung für effizientes Heizen
Eine fachgerechte Heizlastberechnung ist die Basis für eine effiziente und wirtschaftliche Heizungsplanung. Wir bieten Ihnen die Norm-Heizlastberechnung nach dem detaillierten Verfahren gemäß DIN/TS 12831 an. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Heizungsanlage optimal dimensioniert ist – ob für Neubauprojekte, Gebäudesanierungen oder Heizungssanierungen mit Wärmepumpen.
Was ist eine Heizlastberechnung?
Die Heizlastberechnung ermittelt den genauen Wärmebedarf einer Immobilie, um eine passende Heizungsanlage auszuwählen. Sie berücksichtigt Faktoren wie die bauliche Beschaffenheit, Raumgrößen und die Wärmeleitfähigkeit (U-Wert) der Gebäudehülle. Diese Daten sind entscheidend, um eine Über- oder Unterdimensionierung der Heizanlage zu vermeiden und die Energieeffizienz zu maximieren. Eine präzise Heizlastberechnung bildet auch die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, der für viele Förderprogramme der KfW und BAFA vorgeschrieben ist.
Ihre Vorteile:
- Optimale Dimensionierung: Vermeidung von überdimensionierten Anlagen, die unnötige Kosten verursachen, sowie von zu kleinen Anlagen, die den Wärmebedarf nicht decken.
- Energieeffizienz: Sicherstellung eines minimalen Energieverbrauchs durch genaue Berechnung der Heizlast unter Berücksichtigung der Wärmedämmung.
- Voraussetzung für Förderungen: Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, welcher eine exakte Heizlastberechnung erfordert, ist für viele Förderprogramme der KfW und BAFA notwendig.
- Zuverlässige Basis für Planung und Umsetzung: Notwendige Berechnungsgrundlage für bauliche Planungen und Sanierungsmaßnahmen.
